Dreimaliges Aufblitzen
Kein Inhalt auf der Seite darf mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzen — ohne Ausnahme. Die Größen- und Schwellenwertausnahmen aus 2.3.1 entfallen.
Was gefordert wird
Kein Inhalt darf innerhalb eines beliebigen Zeitraums von einer Sekunde mehr als dreimal aufblitzen. Anders als 2.3.1 auf Stufe A kennt dieses AAA-Kriterium keine Ausnahmen für kleine Bereiche oder kontrastschwache Aufblitzer — die Regel ist absolut. Selbst ein kleiner Statusindikator, der mit vier Aufblitzern pro Sekunde stroboskopiert, würde das Kriterium verletzen.
So wird das Kriterium erfüllt
- Alle Blitzanimationen mit mehr als drei Hertz sind zu entfernen, unabhängig von Größe oder Leuchtdichte.
- Für Statusindikatoren (Aufnahme, Alarm, „Live“) ist ein langsames Pulsieren (ein bis zwei Sekunden pro Zyklus) oder ein statisches Badge mit dezenter Animation zu verwenden.
- Für Lade- und Fortschrittsrückmeldungen ist kontinuierliche Bewegung (ein durchlaufender Balken, ein rotierender Spinner) gegenüber schnellem Aufblitzen vorzuziehen.
- Jedes Drittanbieter-Widget oder eingebettete Element, das diese Anforderung nicht erfüllt, ist zu entfernen — unabhängig von seiner Position auf der Seite.
Häufige Fehler
- Kleine „LIVE“- oder „REC“-Indikatoren, die mit vier bis sechs Hertz stroboskopieren, um Aufmerksamkeit zu erregen.
- Benachrichtigungspunkt-Animationen, die schnell pulsieren, wenn neue Inhalte eintreffen.
- Dekorative SVG-Icons mit hochfrequenten Flimmeranimationen.
Warum es wichtig ist
Der Grund für die Existenz von 2.3.2 auf AAA-Niveau liegt darin, dass die Schwellenwerte von 2.3.1, obwohl sachlich begründet, immer noch ein kleines aufblitzendes Element in einer Bildschirmecke zulassen — das dennoch einen Anfall auslösen kann, wenn der Nutzende genau darauf blickt. Die AAA-Anforderung beseitigt dieses Restrisiko. Die meisten Seiten werden AAA nicht formal anstreben, aber für Inhalte, die sich an Zielgruppen mit bekannt erhöhtem Risiko richten (Epilepsie-Selbsthilfeorganisationen, neurologische Kliniken, Sonderpädagogik-Tools), sollte 2.3.2 der geltende Standard sein.