Standards · WCAG 2.2
WCAG-2.2-Erfolgskriterien
Alle 86 Erfolgskriterien aus WCAG 2.2 — 31 auf Stufe A, 24 auf AA, 31 auf AAA. 9 kamen in 2.2 hinzu; 17 in 2.1; 60 stammen aus 2.0. Jeder Eintrag enthält eine verständliche Zusammenfassung, Hinweise zur Umsetzung und die Fehler, die uns in produktiven Audits am häufigsten begegnen.
1. Wahrnehmbar
Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen den Nutzenden so dargestellt werden, dass sie wahrnehmbar sind.
- 1.1.1 A
Nichttextlicher Inhalt
Jedes Bild, Symbol, Diagramm, jede Audiodatei und jeder sonstige nichttextliche Inhalt muss eine Textalternative haben, die denselben Zweck erfüllt — damit Screenreader-, Braille- und Eingabehilfe-Nutzende dieselben Informationen erhalten wie sehende Nutzende.
- 1.2.1 A
Nur-Audio und Nur-Video (Aufgezeichnet)
Aufgezeichnete Nur-Audio-Inhalte benötigen ein Texttranskript. Aufgezeichnete stumme Videos benötigen entweder eine Textbeschreibung oder eine Audiospur, die dieselben Informationen vermittelt — damit Nutzende, die nicht hören oder nicht sehen können, dennoch Zugang zu den Inhalten haben.
- 1.2.2 A
Untertitel (Aufgezeichnet)
Jedes aufgezeichnete Video mit Ton benötigt synchronisierte Untertitel, die Dialoge, Sprecherkennzeichnung und bedeutungsrelevante Nicht-Sprach-Geräusche abdecken — damit gehörlose und schwerhörige Nutzende dieselben Informationen aus der Tonspur erhalten wie alle anderen.
- 1.2.3 A
Audiodeskription oder Medienalternative (voraufgezeichnet)
Voraufgezeichnete Videos benötigen entweder eine Audiodeskriptionsspur oder eine vollständige Textalternative für visuelle Informationen, die der Soundtrack nicht bereits vermittelt — damit blinde Nutzende denselben Inhalt erhalten wie sehende Zuschauende.
- 1.2.4 AA
Untertitel (Live)
Live-Audio in synchronisierten Medien — Webinare, Livestreams, virtuelle Veranstaltungen — muss Echtzeit-Untertitel enthalten. Automatisch generierte Untertitel können ausreichen, wenn die Genauigkeit hoch genug ist; professionelles CART-Captioning ist jedoch die zuverlässigste Lösung.
- 1.2.5 AA
Audiodeskription (voraufgezeichnet)
Voraufgezeichnete Videos benötigen eine Audiodeskriptionsspur, die wichtige visuelle Informationen in natürlichen Dialogpausen kommentiert. Auf Stufe AA reicht ein reines Texttranskript nicht mehr aus — die Beschreibung muss in Audioform vorliegen.
- 1.2.6 AAA
Gebärdensprache (Aufgezeichnet)
Aufgezeichnetes Audio in synchronisierten Medien muss von einer Gebärdensprachinterpretation begleitet werden. Untertitel sind kein Ersatz — für viele gehörlose Nutzende ist die Gebärdensprache die Muttersprache, die Schriftsprache hingegen eine Zweitsprache.
- 1.2.7 AAA
Erweiterte Audiodeskription (Aufgezeichnet)
Wenn Dialogpausen für eine Standard-Audiodeskription nicht ausreichen, muss das Video angehalten werden, damit die erweiterte Deskription abgespielt werden kann — so erhalten blinde Nutzende den vollständigen visuellen Kontext, auch bei dichten und schnell geschnittenen Inhalten.
- 1.2.8 AAA
Medienalternative (Aufgezeichnet)
Aufgezeichnete synchronisierte Medien — und aufgezeichnete reine Videoinhalte — benötigen eine vollständige Textalternative, die alle dieselben Informationen vermittelt. Sie geht über Untertitel und Audiodeskription hinaus: ein vollständiges, eigenständiges Dokument.
- 1.2.9 AAA
Nur Audio (Live)
Live-Inhalte, die ausschließlich Audio enthalten — Radiostreams, Audio-Konferenzgespräche, Live-Podcasts — müssen eine Textalternative in Echtzeit bereitstellen, z. B. Live-Untertitel, damit gehörlose und schwerhörige Nutzende den Inhalt unmittelbar erhalten.
- 1.3.1 A
Informationen und Beziehungen
Informationen und Beziehungen, die visuell vermittelt werden — Überschriften, Listen, Tabellen, Formular-Labels, Gruppierungen — müssen auch im Markup ausgedrückt sein, damit assistive Technologien sie korrekt wiedergeben können. Rein visuelle Gestaltung reicht nicht aus.
- 1.3.2 A
Bedeutungsvolle Reihenfolge
Hängt die Verständlichkeit von Inhalten von ihrer Lesereihenfolge ab, muss die DOM-Reihenfolge mit der visuellen Reihenfolge übereinstimmen. CSS-Positionierung und Float, die die Abfolge durcheinanderbringen, beeinträchtigen Screenreader und Tastaturnavigation.
- 1.3.3 A
Sensorische Merkmale
Anweisungen dürfen sich nicht ausschließlich auf Form, Größe, Position, Ausrichtung, Klang oder Farbe stützen. „Klicken Sie auf den grünen Knopf rechts“ schließt Nutzende aus, die das Layout nicht sehen oder Farben nicht unterscheiden können.
- 1.3.4 AA
Ausrichtung
Inhalte dürfen nicht auf eine einzige Ausrichtung — Hoch- oder Querformat — festgelegt sein, es sei denn, diese Ausrichtung ist unbedingt erforderlich. Nutzende, die ein Gerät fest an einem Rollstuhl montiert haben oder es in einer festen Halterung halten, können es nicht drehen.
- 1.3.5 AA
Eingabezweck bestimmen
Formularfelder, die gängige persönliche Daten erfassen — Name, E-Mail, Telefon, Adresse, Kreditkarte — müssen ihren Zweck programmatisch über das HTML-Attribut autocomplete deklarieren. Dies ermöglicht Browsern das automatische Ausfüllen und assistiven Werkzeugen die Anpassung der Benutzeroberfläche.
- 1.3.6 AAA
Zweck identifizieren
Über Formularfelder hinaus muss der Zweck von UI-Komponenten, Symbolen und Seitenbereichen programmatisch bestimmbar sein — damit adaptive Technologien Symbole austauschen, Seiten vereinfachen oder nicht wesentliche Bereiche ausblenden können.
- 1.4.1 A
Verwendung von Farbe
Farbe darf nicht das einzige Mittel sein, um Informationen zu vermitteln. Pflichtfelder, Fehlerzustände, Linkhervorhebungen und Diagrammreihen benötigen jeweils einen zweiten Hinweis (Text, Symbol, Unterstreichung, Muster), damit farbenblinde Nutzende dieselben Informationen erhalten.
- 1.4.2 A
Audio-Steuerung
Jedes Audio, das länger als drei Sekunden automatisch abgespielt wird, muss über eine Pause-, Stop- oder Lautstärkesteuerung unabhängig von der Systemlautstärke verfügen — damit es die Sprachausgabe eines Screenreaders nicht übertönt.
- 1.4.3 AA
Kontrast (Minimum)
Fließtext muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen. Großer Text (ab 18 pt oder ab 14 pt fett) benötigt 3:1. Logos und dekorativer Text sind ausgenommen.
- 1.4.4 AA
Textgröße ändern
Text muss beim Zoomen auf 200 % lesbar und nutzbar bleiben, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen. Untertitel und Textgrafiken sind ausgenommen.
- 1.4.5 AA
Texte in Bildern
Text sollte als echter Text implementiert werden, nicht als gerasterte Grafik – es sei denn, das Bild ist wesentlich (ein Logo, ein Screenshot einer besprochenen Benutzeroberfläche) oder vollständig anpassbar.
- 1.4.6 AAA
Kontrast (Verbessert)
AAA-Kontrastvorgaben: 7:1 für Fließtext, 4,5:1 für großen Text. Strenger als 1.4.3, gedacht für Nutzende mit erheblicher Sehschwäche, die zum bequemen Lesen einen höheren Kontrast benötigen.
- 1.4.7 AAA
Leises oder kein Hintergrundgeräusch
Bei vorab aufgezeichnetem Audio, das überwiegend Sprache enthält, müssen Hintergrundgeräusche mindestens 20 dB leiser sein als die Vordergrundsprache, fehlen oder stummschaltbar sein – damit Personen mit Hörbeeinträchtigung dem Gesprochenen folgen können.
- 1.4.8 AAA
Visuelle Präsentation
Für Textblöcke müssen Nutzende Vorder- und Hintergrundfarbe, Zeilenlänge (max. 80 Zeichen), Ausrichtung (kein Blocksatz), Zeilenabstand (1,5-fach) und Absatzabstand (1,5-fach Zeilenhöhe) selbst einstellen können – ohne horizontales Scrollen bei 200 % Vergrößerung.
- 1.4.9 AAA
Bilder eines Textes (Keine Ausnahme)
AAA-Stufe: Textbilder sind grundsätzlich nicht zulässig – ausgenommen Logos und unverzichtbare Fälle (z. B. ein Screenshot zur Veranschaulichung von Typografie). Die in 1.4.5 vorgesehene Ausnahme für anpassbare Textbilder entfällt.
- 1.4.10 AA
Umfluss
Inhalte müssen bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln (vertikal scrollende Inhalte) bzw. 256 Pixeln Höhe (horizontal scrollende Inhalte) in eine einzelne Spalte umfließen können, ohne dass Informationen oder Funktionen verloren gehen. Kein zweidimensionales Scrollen.
- 1.4.11 AA
Kontrast bei Nicht-Text-Inhalten
UI-Komponenten (Schaltflächenrahmen, Formularfeld-Umrandungen, Fokusindikatoren, nur mit Symbol beschriftete Steuerelemente) und bedeutsame grafische Elemente (Diagrammreihen, Statussymbole) müssen gegenüber angrenzenden Farben einen Kontrast von mindestens 3:1 aufweisen.
- 1.4.12 AA
Textabstand
Wenn Nutzende den Textabstand überschreiben — Zeilenhöhe 1,5-fach, Absatzabstand 2-fach der Schriftgröße, Buchstabenabstand 0,12 em, Wortabstand 0,16 em — darf die Seite keine Inhalte oder Funktionen verlieren.
- 1.4.13 AA
Inhalt bei Hover oder Fokus
Tooltips, Popovers und andere Inhalte, die bei Hover oder Fokus erscheinen, müssen schließbar sein, mit dem Zeiger erreichbar sein (sodass Nutzende den Zeiger darin bewegen können) und persistent bleiben (sie verschwinden nicht, bevor die Nutzerin oder der Nutzer sie schließt oder der Auslöser den Fokus verliert).
2. Bedienbar
Komponenten der Benutzeroberfläche und die Navigation müssen für alle bedienbar sein.
- 2.1.1 A
Tastatur
Jede Funktion der Seite muss allein per Tastatur bedienbar sein – ohne erforderliche Mausbewegungen, Ziehgesten oder spezifisches Timing. Screenreader-, Switch- und Spracheingabe-Nutzende sind gleichermaßen auf diese Grundvoraussetzung angewiesen.
- 2.1.2 A
Keine Tastaturfalle
Wenn der Tastaturfokus in eine Komponente gelangen kann, muss er diese auch ausschließlich über die Tastatur wieder verlassen können. Modale Dialoge, eingebettete Inhalte und benutzerdefinierte Widgets sind die häufigsten Problemstellen.
- 2.1.3 AAA
Tastatur (keine Ausnahme)
Wie 2.1.1 Tastatur, jedoch ohne die pfadabhängige Ausnahme. Jede Funktion — einschließlich Freihandzeichnung und Unterschriftenerfassung — muss über eine tastaturbedienbare Alternative verfügen.
- 2.1.4 A
Zeichentasten-Kurzbefehle
Einzelzeichen-Tastaturkürzel (ein einzelner Buchstabe, eine Ziffer oder ein Symbol) müssen deaktivierbar, neubelegbar oder ausschließlich bei Fokus auf der betreffenden Komponente aktiv sein. Schützt Nutzende von Spracheingabe und Diktiersoftware vor unbeabsichtigten Auslösungen.
- 2.2.1 A
Zeitlimits anpassbar
Jedes vom Inhalt auferlegte Zeitlimit muss deaktivierbar, auf mindestens das Zehnfache des Standardwerts anpassbar oder mit mindestens 20 Sekunden Vorwarnung verlängerbar sein. Sitzungs-Timeouts und Prüfungs-Timer sind die Hauptziele.
- 2.2.2 A
Pausieren, Stoppen, Ausblenden
Bewegte, blinkende, scrollende oder automatisch aktualisierte Inhalte, die länger als fünf Sekunden andauern, müssen vom Nutzer pausierbar, stoppbar oder ausblendbar sein. Das betrifft Karussells, Laufschriften, Nachrichten-Ticker, animierte Werbung und automatisch aktualisierende Feeds.
- 2.2.3 AAA
Kein Timing
Zeitlimits sind kein Bestandteil des Inhalts – mit Ausnahme nicht-interaktiver Echtzeit-Ereignisse. Strenger als 2.2.1: Es gibt keine Rückfalloption mit Warnung und Verlängerung.
- 2.2.4 AAA
Unterbrechungen
Unterbrechungen – Pop-ups, Benachrichtigungen, Warnmeldungen, automatische Aktualisierungen – müssen von Nutzenden aufgeschoben oder unterdrückt werden können, ausgenommen solche, die einen Notfall betreffen.
- 2.2.5 AAA
Erneute Authentifizierung
Wenn eine authentifizierte Sitzung abläuft, müssen Nutzende den Vorgang fortsetzen können, ohne bereits eingegebene Daten zu verlieren. Die Sitzung endet, aber die laufende Arbeit bleibt erhalten.
- 2.2.6 AAA
Zeitlimits
Nutzende müssen vor einem Inaktivitäts-Zeitlimit gewarnt werden, das zu Datenverlust führen könnte, es sei denn, die Daten werden bei mehr als 20 Stunden Inaktivität gespeichert.
- 2.3.1 A
Dreimaliges Aufblitzen oder unterhalb des Schwellenwerts
Kein Inhalt auf der Seite darf mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzen, es sei denn, das Aufblitzen liegt unterhalb definierter Größen- und Kontrastschwellenwerte. Konzipiert zum Schutz vor lichtempfindlichen Anfällen.
- 2.3.2 AAA
Dreimaliges Aufblitzen
Kein Inhalt auf der Seite darf mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzen — ohne Ausnahme. Die Größen- und Schwellenwertausnahmen aus 2.3.1 entfallen.
- 2.3.3 AAA
Animation durch Interaktionen
Bewegungsanimationen, die durch Interaktionen ausgelöst werden, können von Nutzenden deaktiviert werden, sofern die Animation nicht essenziell ist. Die Media-Query `prefers-reduced-motion` ist zu berücksichtigen.
- 2.4.1 A
Wiederholte Blöcke überspringen
Tastatur- und Screenreader-Nutzende müssen die Möglichkeit haben, wiederkehrende Inhalte — üblicherweise Kopfzeile, Hauptnavigation und Hilfslinks — zu überspringen, um ohne langes Durchtabben zum Hauptinhalt zu gelangen.
- 2.4.2 A
Seiten mit Titeln versehen
Jede Seite muss ein `<title>`-Element haben, das ihr Thema oder ihren Zweck beschreibt. Der Titel wird von Screenreadern beim Laden der Seite vorgelesen und erscheint in Tabs, Lesezeichen, Verlauf und Suchergebnissen.
- 2.4.3 A
Fokusreihenfolge
Wenn Nutzende eine Seite per Tab-Taste durchlaufen, muss die Fokusreihenfolge einer Abfolge folgen, die Bedeutung und Bedienbarkeit erhält – in der Regel die visuelle Leserichtung. Eine chaotische Tab-Reihenfolge ist funktional fehlerhaft, auch wenn jedes einzelne Steuerelement für sich funktioniert.
- 2.4.4 A
Linkzweck (im Kontext)
Der Zweck jedes Links muss aus seinem Text hervorgehen – oder aus dem Linktext kombiniert mit dem unmittelbaren Kontext: dem Satz, Listenelement, der Tabellenzelle oder dem Absatz, in dem er steht. Screenreader-Nutzende hören Links häufig außerhalb des Kontexts, in einer Link-Liste.
- 2.4.5 AA
Mehrere Wege
Nutzende müssen mehr als einen Weg haben, um eine Seite innerhalb eines Angebots zu finden – typischerweise eine Kombination aus Navigationsmenü, Suche, Sitemap oder Inhaltsverzeichnis. Ausgenommen sind Seiten, die Schritte eines Prozesses darstellen, etwa Kassen- oder mehrstufige Formulare.
- 2.4.6 AA
Überschriften und Beschriftungen
Überschriften und Formularbeschriftungen müssen das Thema oder den Zweck des Inhalts beschreiben, den sie einleiten. Sie müssen nicht eindeutig sein, aber sie müssen informativ sein — eine Überschrift wie „Information“ oder eine Beschriftung wie „Feld“ erfüllt dieses Erfolgskriterium nicht.
- 2.4.7 AA
Fokus sichtbar
Jede per Tastatur bedienbare Oberfläche muss einen sichtbaren Fokusindikator auf dem aktuell fokussierten Element aufweisen. Wenn Nutzende nicht sehen können, wo der Tastaturfokus liegt, können sie die Seite schlicht nicht per Tastatur bedienen. Eines der am häufigsten zitierten Erfolgskriterien in Audits.
- 2.4.8 AAA
Position
Nutzende müssen erkennen können, wo sie sich innerhalb einer Seitensammlung befinden — üblicherweise durch einen Breadcrumb-Pfad, einen Aktiv-Indikator in der Navigation oder eine Sitemap, die den aktiven Bereich hervorhebt.
- 2.4.9 AAA
Linkzweck (nur Link)
Die strengere AAA-Version von 2.4.4: der Linktext allein — ohne umgebenden Kontext — muss das Ziel eindeutig benennen. „Weiterlesen“ scheitert selbst dann, wenn der vorangehende Satz es erklärt. Konzipiert für Screenreader-Nutzende, die über die Linkliste navigieren.
- 2.4.10 AAA
Abschnittsüberschriften
Inhalte müssen durch Überschriften gegliedert werden. Wo eine Seite erkennbare Abschnitte enthält, benötigt jeder Abschnitt ein echtes Überschriftenelement (`<h1>`–`<h6>`) — keine gestalteten Absätze, die nur wie Überschriften aussehen.
- 2.4.11 AA Neu 2.2
Fokus nicht verdeckt (Minimum)
Wenn ein Element den Tastaturfokus erhält, darf es nicht vollständig hinter einem anderen UI-Element verborgen sein — etwa hinter klebenden Kopfzeilen, Cookie-Bannern, Chat-Widgets oder klebenden Fußzeilen. Neu in WCAG 2.2 und verändert die Art, wie Teams klebende Elemente gestalten.
- 2.4.12 AAA Neu 2.2
Fokus nicht verdeckt (Erweitert)
Strengere AAA-Version von 2.4.11: Wenn ein Element den Fokus erhält, darf kein Teil davon durch andere Inhalte verdeckt werden. Neu in WCAG 2.2.
- 2.4.13 AAA Neu 2.2
Fokus-Erscheinungsbild
Der Tastaturfokusindikator muss eine messbare visuelle Anforderung erfüllen: mindestens 2 CSS-Pixel stark am Umfang, mindestens 3:1 Kontrast gegenüber dem unfokussierten Zustand und nicht verdeckt. Neu in WCAG 2.2; die bisher konkreteste Regel zur Fokusgestaltung in der Spezifikation.
- 2.5.1 A
Zeigergesten
Jede Funktion, die eine Mehrpunkt- oder pfadbasierte Geste verwendet — Pinch-Zoom, Zwei-Finger-Drehen, Wischen zum Löschen — muss auch mit einer Einzelpunkt-Aktivierung bedienbar sein, die keinen Pfad erfordert.
- 2.5.2 A
Zeigerabbruch
Funktionen, die durch einen einzelnen Zeiger ausgelöst werden, müssen beim Loslassen (Up-Event) auslösen, nicht beim Drücken (Down-Event) — damit Nutzende durch Wegziehen abbrechen können. Abbruch, Rückgängig oder Vorab-Deaktivierung müssen verfügbar sein, sofern eine sofortige Aktivierung nicht wesentlich ist.
- 2.5.3 A
Label im Namen
Enthält ein Steuerelement sichtbaren Text, muss dieser Text am Anfang des zugänglichen Namens stehen. Andernfalls können Nutzende mit Sprachsteuerung das Steuerelement nicht aktivieren, indem sie das sagen, was sie sehen.
- 2.5.4 A
Bewegungsaktivierung
Funktionen, die durch Geräte- oder Körperbewegung ausgelöst werden — Schütteln, Neigen, Gesten vor einer Kamera — müssen auch über Standard-UI-Steuerelemente bedienbar sein; zudem muss die Bewegungssteuerung deaktivierbar sein.
- 2.5.5 AAA
Zielgröße (Erweitert)
Interaktive Ziele sollten mindestens 44 × 44 CSS-Pixel groß sein. Dies ist die AAA-Anforderung für erweiterte Zielgröße; der AA-Mindestwert gemäß 2.5.8 beträgt 24 × 24 Pixel.
- 2.5.6 AAA
Gleichzeitige Eingabemechanismen
Webinhalte dürfen die Nutzung von auf der Plattform verfügbaren Eingabemodalitäten nicht einschränken — es sei denn, die Einschränkung ist essenziell, dient der Inhaltssicherung oder entspricht den Nutzereinstellungen.
- 2.5.7 AA Neu 2.2
Ziehbewegungen
Jede Funktion, die eine Ziehbewegung erfordert, muss auch mit einer einfachen Zeigergeste ohne Ziehen bedienbar sein — in der Regel per Tippen oder Klicken. Neu in WCAG 2.2.
- 2.5.8 AA Neu 2.2
Zielgröße (Minimum)
Interaktive Ziele — Schaltflächen, Links, Formularelemente — müssen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß sein, es sei denn, ein gleichwertiges Ziel auf derselben Seite ist ausreichend groß oder das Ziel befindet sich in einem Fließtext. Neu in WCAG 2.2.
3. Verständlich
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
- 3.1.1 A
Sprache der Seite
Die Standard-Sprache jeder Seite muss programmatisch bestimmbar sein – üblicherweise über das lang-Attribut am html-Element. Screenreader, Braillezeilen und Übersetzungsdienste nutzen diese Angabe, um Ausspracheregeln, Sprachprofile und Zeichensatzzuordnungen auszuwählen.
- 3.1.2 AA
Sprache von Teilen
Wenn ein Abschnitt oder eine Wortgruppe auf der Seite in einer anderen Sprache als der Seitenstandard verfasst ist, muss dieser Teil mit einem lang-Attribut am umschließenden Element ausgezeichnet werden – damit Screenreader für diesen Abschnitt die Stimme und Aussprache wechseln.
- 3.1.3 AAA
Ungewöhnliche Wörter
Es muss ein Mechanismus bereitgestellt werden, mit dem Definitionen von Wörtern identifiziert werden können, die in ungewöhnlicher oder eingeschränkter Weise verwendet werden – Fachjargon, Redewendungen, Fachbegriffe. Ein Glossar, eingebettete Definitionen oder verlinkte Erläuterungen erfüllen dieses AAA-Kriterium.
- 3.1.4 AAA
Abkürzungen
Es muss ein Mechanismus bereitgestellt werden, mit dem die Langform oder die Bedeutung von Abkürzungen erschlossen werden kann. Ausschreiben bei der ersten Nennung, ein abbr-Element mit title-Attribut oder ein verlinktes Glossar erfüllen dieses AAA-Erfolgskriterium.
- 3.1.5 AAA
Leseniveau
Wenn Inhalte eine Lesekompetenz erfordern, die über das Niveau der Sekundarstufe I hinausgeht, muss eine einfachere Alternative bereitgestellt werden — eine leicht verständliche Fassung, eine Zusammenfassung oder ergänzende Materialien wie Illustrationen oder Audio.
- 3.1.6 AAA
Aussprache
Hängt die Bedeutung eines Wortes von seiner Aussprache ab und ist die korrekte Aussprache aus dem Kontext nicht erkennbar, muss ein Mechanismus bereitgestellt werden, der die Aussprache erschließt — phonetische Schreibweise, Audio oder ein verlinktes Ausspracheverzeichnis.
- 3.2.1 A
Bei Fokus
Wenn eine Benutzeroberflächenkomponente den Fokus erhält, darf dies keine Kontextänderung auslösen — keine automatische Seitennavigation, kein neues Fenster, keine wesentliche Inhaltsumstrukturierung. Fokus dient der Orientierung, nicht der Aktion.
- 3.2.2 A
Bei Eingabe
Das Ändern der Einstellung einer Benutzeroberflächenkomponente darf nicht automatisch eine Kontextänderung auslösen, sofern Nutzende nicht vorab darüber informiert wurden. Das Auswählen eines Werts darf nicht stillschweigend navigieren, absenden oder die Seite umstrukturieren.
- 3.2.3 AA
Konsistente Navigation
Navigationsmechanismen, die seitenübergreifend wiederholt auftreten — Hauptnavigation, Fußzeile, Breadcrumbs, Suche — müssen auf jeder Seite, auf der sie erscheinen, in derselben relativen Reihenfolge angezeigt werden. Nutzende, die sich auf Muskelgedächtnis verlassen, sollten das Layout nicht neu erarbeiten müssen.
- 3.2.4 AA
Einheitliche Kennzeichnung
Komponenten mit derselben Funktionalität müssen auf einer Website einheitlich gekennzeichnet sein — gleiche Bezeichnung, gleiche Symbole, gleicher zugänglicher Name. Zwei Schaltflächen, die dieselbe Funktion ausführen, dürfen nicht auf einer Seite „Suchen“ und auf einer anderen „Finden“ heißen.
- 3.2.5 AAA
Änderung auf Anforderung
Kontextwechsel finden nur statt, wenn die Nutzenden sie auslösen, oder die Nutzenden können die automatische Änderung deaktivieren. Kein automatischer Weiterleitungsstoß, keine unerwartete Seitenaktualisierung, kein Karussell, das den Inhalt unter dem Mauszeiger austauscht.
- 3.2.6 A Neu 2.2
Einheitliche Hilfe
Wenn eine Seite Hilfemechanismen anbietet — Kontaktdaten, einen Hilfe-Link, einen Chatbot, ein Self-Service-Formular — müssen diese auf jeder Seite, auf der sie vorhanden sind, in derselben relativen Reihenfolge erscheinen. Neu in WCAG 2.2.
- 3.3.1 A
Fehlererkennung
Wenn das System einen Fehler in einer Formulareingabe automatisch erkennt, muss dieser Fehler in Textform identifiziert und beschrieben werden — nicht allein durch Farbe, nicht allein durch ein Symbol, nicht durch Schweigen.
- 3.3.2 A
Beschriftungen oder Anweisungen
Jedes Formularsteuerelement, das eine Benutzereingabe erfordert, muss eine Beschriftung oder Anweisung enthalten, die angibt, was einzugeben ist. Nur Platzhaltertext, nur Symbole oder leere Felder ohne Beschriftung genügen nicht.
- 3.3.3 AA
Fehlerkorrektur
Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und dem System eine Korrekturmöglichkeit bekannt ist, muss dem Nutzer ein Korrekturvorschlag gemacht werden — es sei denn, dies würde die Sicherheit gefährden oder den Zweck der Eingabe entwerten.
- 3.3.4 AA
Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)
Bei Formularübermittlungen mit rechtlicher Verbindlichkeit, Finanztransaktionen oder wesentlichen Änderungen an Nutzerdaten muss es möglich sein, die Übermittlung rückgängig zu machen, auf Fehler zu prüfen und diese zu korrigieren oder sie vor dem Inkrafttreten ausdrücklich zu bestätigen.
- 3.3.5 AAA
Hilfe
Für Formulare und Nutzereingaben, die es erfordern, ist kontextsensitive Hilfe verfügbar. Hilfe kann Formatbeispiele, Hinweise auf der Seite, verlinkte Anleitungen oder eine Kontaktmöglichkeit umfassen.
- 3.3.6 AAA
Fehlervermeidung (alle)
Bei jeder Formularübermittlung — nicht nur bei rechtlichen, finanziellen oder datenbezogenen — muss es möglich sein, die Eingabe rückgängig zu machen, zu prüfen oder zu bestätigen, bevor sie wirksam wird. Die AAA-Verallgemeinerung von 3.3.4.
- 3.3.7 A Neu 2.2
Redundante Eingabe
Informationen, die Nutzende in derselben Sitzung bereits angegeben haben, dürfen nicht erneut verlangt werden — sie sollten automatisch vorausgefüllt oder aus einer Liste auswählbar sein, es sei denn, eine erneute Eingabe ist unbedingt erforderlich (z. B. zur Bestätigung eines Passworts). Neu in WCAG 2.2.
- 3.3.8 AA Neu 2.2
Barrierefreie Authentifizierung (Minimum)
Authentifizierung darf nicht verlangen, dass ein kognitiver Funktionstest absolviert wird — also Erinnern, Abtippen oder Identifizieren von Objekten —, es sei denn, eine Alternative oder eine Unterstützungsfunktion wird angeboten. Passwörter und Bild-CAPTCHAs sind typische Fehler. Neu in WCAG 2.2.
- 3.3.9 AAA Neu 2.2
Barrierefreie Authentifizierung (Erweitert)
Authentifizierung darf keinerlei kognitiven Funktionstest verlangen, auch keine Objekterkennung oder Identifizierung persönlicher Inhalte. Die AAA-Erweiterung von 3.3.8 — Passkeys, Biometrie und gerätgebundene Anmeldedaten werden zu den praktikablen Wegen. Neu in WCAG 2.2.
4. Robust
Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten einschließlich assistiver Technologien interpretiert zu werden.
- 4.1.2 A
Name, Rolle, Wert
Jede UI-Komponente muss programmgesteuert einen Namen, eine Rolle sowie — wo zutreffend — einen Wert und einen Zustand bereitstellen. Ohne diese Informationen können Screenreader, Sprachsteuerung und Schaltergeräte das Steuerelement weder identifizieren noch bedienen.
- 4.1.3 AA
Statusmeldungen
Statusmeldungen — Bestätigungen, Fehler, Fortschrittsaktualisierungen, Suchergebnisanzahlen — müssen assistiver Technologie mitgeteilt werden, ohne den Fokus zu verschieben. Dazu werden role=status, role=alert oder aria-live auf einem bereits im DOM vorhandenen Bereich eingesetzt.
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