Standards · WCAG 2.2

SC 1.4.9 Stufe AAA WCAG 2.0

Bilder eines Textes (Keine Ausnahme)

AAA-Stufe: Textbilder sind grundsätzlich nicht zulässig – ausgenommen Logos und unverzichtbare Fälle (z. B. ein Screenshot zur Veranschaulichung von Typografie). Die in 1.4.5 vorgesehene Ausnahme für anpassbare Textbilder entfällt.

Was gefordert wird

Wie 1.4.5, jedoch strenger: Auch Textbilder, die Nutzende theoretisch anpassen könnten, sind auf AAA-Stufe nicht zulässig. Es verbleiben nur zwei Ausnahmen: Logotypen (Wortmarken eines Unternehmens) und unverzichtbare Bilder (ein Screenshot einer Benutzeroberfläche, der im Text besprochen wird, oder ein historisches Dokument, das analysiert wird). Alles andere muss als echter Text dargestellt werden.

Umsetzung

  • Alle Werbetexte, Schaltflächenbeschriftungen, Überschriften und Preisangaben als HTML-Text rendern.
  • Wortmarken als unverzichtbar kennzeichnen – sie sind von der Anforderung ausgenommen.
  • Screenshots, die als Belege dienen (ein Tutorial, das das Erscheinungsbild einer Schaltfläche zeigt), gelten als unverzichtbar und sind ausgenommen; Alternativtext muss angegeben werden.
  • Jedes „anpassbare“ Textbild-Widget durch eine real mit CSS gestaltete HTML-Version ersetzen.

Häufige Fehler

  • Marketing-Banner, bei denen sämtlicher Text in JPEG-Dateien eingebrannt ist.
  • Bildvorschauen für „Farb- und Schriftauswahl“, die als Rastergrafiken statt als CSS-gerenderte Muster ausgeliefert werden.
  • Preiskarten als statische Bilder.

Bedeutung

AAA – selten vorgeschrieben, aber relevant, wenn ein Leistungsverzeichnis „WCAG AAA, soweit anwendbar“ verlangt. Eine saubere Umsetzung von 1.4.5 beseitigt bereits nahezu alle Textbilder; die verbleibende Lücke zu 1.4.9 zu schließen bedeutet in der Regel nur noch eine Bereinigung der Logo-Behandlung.