Standards · WCAG 2.2

SC 1.2.9 Stufe AAA WCAG 2.0

Nur Audio (Live)

Live-Inhalte, die ausschließlich Audio enthalten — Radiostreams, Audio-Konferenzgespräche, Live-Podcasts — müssen eine Textalternative in Echtzeit bereitstellen, z. B. Live-Untertitel, damit gehörlose und schwerhörige Nutzende den Inhalt unmittelbar erhalten.

Was gefordert wird

Überträgt eine Website Live-Audio ohne begleitendes Video — eine Radiosendung, eine reine Audio-Sitzung in Spaces oder Clubhouse, ein Telefon-Panel — muss eine synchronisierte Textalternative in Echtzeit bereitgestellt werden. Dies ist das reine Audioäquivalent zu Erfolgskriterium 1.2.4 (Live-Untertitel für synchronisierte Medien).

Wie das Kriterium erfüllt wird

  • Einen Live-Transkriptionsdienst einsetzen, der Text zeitgleich in einem sichtbaren Feed neben dem Audioplayer anzeigt.
  • Den Live-Text in einem klar abgegrenzten, scrollbaren Bereich mit ausreichendem Farbkontrast darstellen.
  • Sprechende identifizieren — eine Transkription ohne Sprecherkennung ist schwer zu verfolgen, wenn mehrere Personen gleichzeitig reden.
  • Nutzenden die Möglichkeit geben, in der Transkription zurückzublättern, ohne die aktuelle Position zu verlieren.
  • Für Plattformen ohne native Live-Untertitelfunktion einen CART-Feed eines Drittanbieters einbetten (Streamtext, Ai-Media).

Häufige Fehler

  • Live-Podcast wird ohne jegliche Untertitel gestreamt; die Transkription wird erst nach Ende der Episode veröffentlicht.
  • Auto-Transkription läuft auf dem Rechner der Moderierenden, ist aber für Zuhörende in deren Browsern nicht zugänglich.
  • Live-Transkription wird in einem kleinen, nicht scrollbaren Widget angezeigt, das verschwindet, sobald neuer Text eintrifft.
  • Sprecherwechsel werden nicht gekennzeichnet, sodass die Transkription unklar bleibt.

Warum das wichtig ist

Das Kriterium hat Stufe AAA; der kostengünstigste Weg zur Konformität besteht darin, Live-Transkription von Anfang an einzuplanen statt sie nachträglich hinzuzufügen. Die meisten reinen Live-Audiostreams verzichten vollständig darauf. Bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern oder behördlichen Informationstelefonen ist damit zu rechnen, dass dieses Kriterium zu einer Vergabe­anforderung wird.