Standards · WCAG 2.2

SC 1.2.6 Stufe AAA WCAG 2.0

Gebärdensprache (Aufgezeichnet)

Aufgezeichnetes Audio in synchronisierten Medien muss von einer Gebärdensprachinterpretation begleitet werden. Untertitel sind kein Ersatz — für viele gehörlose Nutzende ist die Gebärdensprache die Muttersprache, die Schriftsprache hingegen eine Zweitsprache.

Was gefordert wird

Jedes aufgezeichnete Audio in synchronisierten Medien muss von einer Gebärdensprachinterpretation begleitet werden. Die Interpretation sollte in einem klar sichtbaren Bereich des Videos erscheinen — typischerweise als Einblendbild in einer Ecke oder in einem Nebeneinander-Layout — und die für das Zielpublikum zutreffende Gebärdensprache verwenden (ASL für amerikanisches Englisch, BSL für britisches Englisch, DGS für Deutsch, LSF für Französisch und so weiter).

Umsetzungshinweise

  • Eine qualifizierte Gebärdensprachdolmetscherin bzw. einen qualifizierten Gebärdensprachdolmetscher beauftragen — keine hörende Person, die lediglich einen Einführungskurs absolviert hat.
  • Die dolmetschende Person von der Hüfte aufwärts filmen, damit Mimik und Handform gleichermaßen sichtbar sind.
  • Einen ruhigen, ablenkungsfreien Hintergrund verwenden — Hände und Gesicht der dolmetschenden Person müssen stets gut erkennbar sein.
  • Eine separate gebärdensprachliche Version des Videos bereitstellen oder die dolmetschende Person als Bild-in-Bild-Einblendung einbinden.
  • Die richtige Gebärdensprache für das Publikum wählen: ASL, BSL, Auslan, Libras, DGS usw. — es handelt sich um verschiedene Sprachen.
  • Das Einblendfenster für die dolmetschende Person nach Möglichkeit in Größe und Position anpassbar gestalten.

Häufige Fehler

  • Die Annahme, dass Untertitel das Kriterium erfüllen — das tun sie nicht; Gebärdensprache und geschriebenes Deutsch sind verschiedene Sprachen.
  • Das Einblendbild der dolmetschenden Person ist so beschnitten, dass nur die Hände sichtbar sind, die Gesichtsmimik jedoch fehlt.
  • Falsche Sprachkombination — ASL in einem deutschen Behördenvideo oder eine dolmetschende Person ohne echte Sprachkompetenz.
  • Das Gebärdensprachvideo liegt in einer Auflösung von 144p vor, bei der Handformen nicht erkennbar sind.
  • Die gebärdensprachliche Version wurde für die Hauptveranstaltung produziert, bei allen Nebensitzungen jedoch weggelassen.

Warum es wichtig ist

Für Nutzende, deren Muttersprache eine Gebärdensprache ist, stellen Untertitel eine Leseaufgabe in einer Zweitsprache dar — die Gebärdensprachinterpretation ist das nächste Äquivalent zum gesprochenen Dialog. AAA ist selten vertraglich vorgeschrieben, doch öffentlichkeitswirksame Inhalte des öffentlichen Sektors und der Rundfunkbranche schließen Gebärdensprache zunehmend als Mindeststandard ein.