Sanktionen · Tansania
Tansania
Tanzania
Das Gesetz von 2010 verbietet Diskriminierung und sieht Straftaten, Bußgelder und Rechtsmittel vor; nationale und lokale Behindertenräte übernehmen die Aufsicht. Die Durchsetzung erfolgt koordinationsgeleitet über das Büro des Premierministers; spezifische Barrierefreiheits-Bußgeldrechtsprechung ist begrenzt.
Der Rahmen des tansanischen Festlands bildet der Persons with Disabilities Act 2010 (Act No. 9 of 2010), durchgesetzt über das Büro des Premierministers. Es handelt sich um ein umfassendes Rahmengesetz, das Nichtdiskriminierung, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation und Barrierefreiheit der gebauten Umwelt abdeckt. Da Sansibar innerhalb der Vereinigten Republik halbautornom ist, unterhält es ein eigenes paralleles Gesetz — den Zanzibar Persons with Disabilities (Rights and Privileges) Act 2006 —, das neben dem Festlandgesetz gilt, nicht unter ihm.
Das Festlandgesetz
Der Persons with Disabilities Act 2010 ist das wichtigste Festlandinstrument. Er verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderung und legt Rechte und Pflichten in den wichtigsten Bereichen fest — Gesundheit und Rehabilitation, Bildung, Berufsausbildung, Beschäftigung sowie Barrierefreiheit von Gebäuden, Transport und Dienstleistungen. Er errichtet eine Struktur aus nationalen und lokalen Behindertenräten zur Koordinierung und Überwachung der Umsetzung und legt angemessene Vorkehrungen sowie Barrierefreiheitspflichten für öffentliche Stellen und — in gewissem Maße — für private Akteure fest. Durchsetzung und Koordinierung erfolgen über das Büro des Premierministers (zuständig für Arbeit, Jugend, Beschäftigung und Menschen mit Behinderungen).
Das parallele Gesetz Sansibars
Der halbautonome Verfassungsstatus Sansibars bedeutet, dass es viele innenpolitische Angelegenheiten — darunter auch die Behindertenpolitik — eigenständig gesetzlich regelt. Der Zanzibar Persons with Disabilities (Rights and Privileges) Act 2006 ist das geltende Gesetz für Sansibar; er geht dem Festlandgesetz von 2010 voraus und wird von der Revolutionären Regierung Sansibars verwaltet. Wer die Behindertenrechte in Tansania bewertet, muss daher prüfen, welche Zuständigkeit gilt — Festland oder Sansibar —, da das maßgebliche Gesetz und die zuständige Verwaltungsstelle unterschiedlich sind.
Sanktionen und Durchsetzung
Das Gesetz von 2010 verbietet Diskriminierung und sieht Straftaten, Bußgelder und Rechtsmittel vor; die nationalen und lokalen Behindertenräte übernehmen die Aufsicht. Die Durchsetzung wird koordinationsgeleitet vom Büro des Premierministers aus geführt, nicht von einer einzigen bußgeldausstellenden Behörde — und spezifische Barrierefreiheits-Bußgeldrechtsprechung ist begrenzt. Sansibar setzt sein Gesetz von 2006 über eigene Strukturen durch. Es gibt kein nationales Web-Barrierefreiheitsgesetz, und digitale Barrierefreiheitspflichten sind im Entstehen begriffen, noch nicht kodifiziert.
Der rote Faden
Tansania verfügt über ein umfassendes Festlandrahmengesetz und ein separates Sansibar-Gesetz, das die zweigliedrige Struktur der Union widerspiegelt. Die Rechtsvorschriften sind auf dem Papier solide; die Einschränkungen entsprechen der regionalen Norm — koordinationsgeleitete Durchsetzung, begrenzte Rechtsprechung und haushaltsgebundene Umsetzung. Die Doppelgesetzgebung ist das besondere Merkmal: Rechte in Tansania hängen davon ab, ob man sich auf dem Festland oder in Sansibar befindet.
Mehr von Disability World zu UN CRPD, der umfassenderen Untersuchung zu Barrierefreiheitsrechten in Afrika sowie zu vergleichbaren nationalen Regelungen im Rechtsvorschriften-Hub.