Gesetze

CRPD

Auch: UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities, Convention on the Rights of Persons with Disabilities, United Nations CRPD

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006). Der internationale Menschenrechtsvertrag, dem über 180 Länder beigetreten sind; das Referenzdokument, auf das jedes regionale Barrierefreiheitsgesetz zurückgeht.

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen — CRPD — ist der internationale Menschenrechtsvertrag, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen als globales Bekenntnis verankert hat. Im Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und seit Mai 2008 in Kraft, wurde das CRPD von über 180 Ländern ratifiziert (darunter alle EU-Mitgliedstaaten und die EU selbst; die Vereinigten Staaten unterzeichneten 2009, haben das Übereinkommen jedoch nie ratifiziert).

Das CRPD ist das Dokument, auf das jedes regionale Barrierefreiheitsgesetz seine philosophische Herkunft zurückführt. Wer es liest, versteht am schnellsten, warum Barrierefreiheitsgesetze überhaupt existieren.

Was das CRPD leistet

Das Übereinkommen umfasst 50 Artikel. Die inhaltlich bedeutsamen betreffen:

  • Allgemeine Grundsätze (Artikel 3) — Nichtdiskriminierung, vollständige Teilhabe, Barrierefreiheit, Chancengleichheit.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Artikel 5).
  • Frauen mit Behinderungen (Artikel 6).
  • Kinder mit Behinderungen (Artikel 7).
  • Bewusstseinsbildung (Artikel 8).
  • Zugänglichkeit (Artikel 9) — der für den digitalen Bereich wichtigste Artikel. Die Vertragsstaaten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Informationen, Kommunikation und Technologie — einschließlich des Internets — auf gleichberechtigter Grundlage sicherzustellen.
  • Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Artikel 10–14).
  • Unabhängige Lebensführung, Mobilität, Privatsphäre (Artikel 19–22).
  • Bildung (Artikel 24).
  • Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherung (Artikel 25–28).
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29).
  • Teilhabe am kulturellen Leben, an Erholung und Sport (Artikel 30).

Die Artikel 31–39 regeln Monitoring, Statistik, internationale Zusammenarbeit und Berichtspflichten.

Artikel 9 im Detail

Artikel 9 ist der Teil, auf den digitale Barrierefreiheitsgesetze unmittelbar verweisen. Er verpflichtet die Vertragsstaaten:

…take appropriate measures to ensure to persons with disabilities access, on an equal basis with others, to the physical environment, to transportation, to information and communications, including information and communications technologies and systems…

Das CRPD legt keine technischen Normen fest — das bleibt dem nationalen Recht überlassen. Es begründet Barrierefreiheit jedoch als grundlegendes Menschenrecht, was der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites, der Modernisierung der ADA, AODA und Dutzenden weiterer nationaler Gesetze politisches Gewicht verliehen hat.

Das Fakultativprotokoll

Ein separates Fakultativprotokoll ermöglicht es Einzelpersonen oder Gruppen, Beschwerden beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzureichen, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Ungefähr die Hälfte der CRPD-Ratifizierer hat das Fakultativprotokoll ebenfalls ratifiziert. Die „Auffassungen“ des Ausschusses zu Einzelbeschwerden sind quasi-gerichtlicher Natur; sie sind in nationalen Gerichten nicht unmittelbar vollstreckbar, tragen aber politisches und diplomatisches Gewicht.

Wie das CRPD mit der operativen Barrierefreiheit zusammenhängt

Im Tagesgeschäft der Entwicklung wird das CRPD selbst selten herangezogen — Teams verweisen je nach Zuständigkeit auf die WAD, die EAA, die ADA oder AODA. Wenn jedoch Regulierungsbehörden oder Gerichte Unklarheiten in diesen nationalen Gesetzen auslegen, greifen sie auf das CRPD als Auslegungsanker zurück.

Für die Menschenrechtsarbeit und strategische Klageverfahren bildet das CRPD die übergeordnete Einrahmung: Es begründet, warum Barrierefreiheit eine Rechtsfrage ist — keine Frage der Wohltätigkeit.