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AODA

Auch: Accessibility for Ontarians with Disabilities Act

Der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (2005) — Ontarios Barrierefreiheitsregime für Organisationen ab 50 Beschäftigten. Webinhalte müssen WCAG 2.0 Konformitätsstufe AA erfüllen.

Der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA) wurde 2005 verabschiedet. Sein zentrales Gestaltungsprinzip war ehrgeizig: ein vollständig barrierefreies Ontario bis 2025.

Fünf Standards, ein Dach

Der AODA überträgt die technischen Einzelheiten an Standards, die von einem unabhängigen Ausschuss erarbeitet werden. Fünf sektorale Standards wurden geschaffen:

  • Kundenservice (2008, überarbeitet 2016)
  • Information und Kommunikation — das die Web-Barrierefreiheitspflichten enthält
  • Beschäftigung
  • Transport
  • Gestaltung öffentlicher Räume

Alle fünf wurden in der Integrated Accessibility Standards Regulation (IASR, O. Reg. 191/11) zusammengefasst.

Web-Anforderungen

Die Web-Anforderungen der IASR wurden zwischen 2014 und 2021 stufenweise eingeführt. Der seit dem 1. Januar 2021 geltende Endpunkt:

  • Jede Organisation mit 50 oder mehr Beschäftigten sowie alle benannten Stellen des öffentlichen Sektors müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Webinhalte WCAG 2.0 Konformitätsstufe AA erfüllen — mit ausdrücklichen Ausnahmen für Live-Untertitelung (1.2.4) und Audiodeskription für voraufgezeichnete Videos (1.2.5).
  • „Webinhalte“ umfassen neue Inhalte, die ab 2014 veröffentlicht wurden, aber auch den Großteil älterer Inhalte, sofern sie noch aktiv genutzt werden.

Der genannte Standard ist WCAG 2.0, nicht 2.1 oder 2.2. Der Gesetzestext der IASR wurde seit der ursprünglichen Fassung nicht aktualisiert; der WCAG-2.0-Verweis bleibt die buchstäbliche Rechtspflicht. In der Praxis erfüllen Organisationen, die WCAG 2.1 AA oder 2.2 AA anstreben, 2.0 per Definition mit.

Konformitätsberichte

Die IASR verpflichtet außerdem zur regelmäßigen Einreichung von Barrierefreiheitsberichten bei der Provinzregierung Ontario. Benannte Stellen des öffentlichen Sektors reichen alle zwei Jahre ein; große private Organisationen (50+ Beschäftigte) alle drei Jahre. Das Nichteinreichen ist selbst ein Konformitätsverstoß.

Durchsetzung

Die Durchsetzung erfolgt auf Verwaltungsebene durch die Accessibility Compliance Directorate. Der Rahmen sieht administrative Geldstrafen von bis zu 15.000 CAD pro Tag für Unternehmen vor (niedrigere Beträge für natürliche Personen); eine Haftung auf Direktionsebene ist ausdrücklich möglich.

In der Praxis war die Durchsetzung historisch beschwerdegesteuert und vergleichsweise zurückhaltend; das Ziel eines „bis 2025 vollständig barrierefreien Ontarios“ wurde nicht erreicht. Der David-Onley-Bericht (2019) fiel vernichtend aus hinsichtlich der Kluft zwischen den Versprechen des Gesetzes und der tatsächlichen Realität.

Verhältnis zum ACA

Der AODA gilt für alle, die in Ontario tätig sind. Der Accessible Canada Act (ACA) gilt für bundesregulierte Einrichtungen (Banken, Telekommunikation, Fluggesellschaften, Bundesbehörden) überall in Kanada. Viele Organisationen unterliegen beiden Gesetzen gleichzeitig und müssen für das jeweilige Element die anspruchsvollere Pflicht erfüllen.