Länderdossier
Ruanda
Ruandas Rechtsrahmen: Gesetz Nr. 01/2007 über den Schutz von Menschen mit Behinderungen und ein nachfolgender ministerieller Rahmen, mit einer an der Entwicklungsstrategie Vision 2050 ausgerichteten Umsetzung, die vom Nationalen Rat für Menschen mit Behinderungen koordiniert wird.
Gesetze im Überblick
Öffentlich + privat
Gesetz Nr. 01/2007 über den Schutz von Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen (Law 01/2007)
Law No. 01/2007 of 20/01/2007 relating to Protection of Disabled Persons in General
Das Rahmengesetz zum Schutz von Menschen mit Behinderungen, ergänzt durch sektorspezifische Gesetze und einen ministeriellen Rahmen. Die Umsetzung ist auf die nationale Entwicklungsstrategie Vision 2050 ausgerichtet.
Öffentlich + privat
Verfassung der Republik Ruanda, 2003 (überarbeitet 2015) (2003 Constitution)
Constitution of the Republic of Rwanda, 2003 (revised 2015)
Garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung; bietet die verfassungsrechtliche Grundlage für Maßnahmen zur positiven Diskriminierung und für die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in gewählten und ernannten Gremien.
Aufsichtsbehörden
Nationaler Rat für Menschen mit Behinderungen (NCPD)
National Council of Persons with Disabilities
Koordiniert die Behindertenpolitik zwischen den Fachministerien, mobilisiert und vertritt Menschen mit Behinderungen von der Zellebene bis zur nationalen Ebene und überwacht die Umsetzung von Law 01/2007 und des zugehörigen ministeriellen Rahmens.
Ruanda handelt nach Gesetz Nr. 01/2007 über den Schutz von Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen und einem nachfolgenden ministeriellen Rahmen, der die Umsetzung von Behinderungsmaßnahmen an die übergeordnete Vision 2050-Entwicklungsstrategie des Landes ausgerichtet hat. Der Nationale Rat für Menschen mit Behinderungen (NCPD) koordiniert die Politik über die Fachministerien hinweg und vertritt Menschen mit Behinderungen in einer Struktur, die von der Zellebene bis zur nationalen Ebene reicht. Ruanda ist auf Ebene der Afrikanischen Union seit der Verabschiedung des Behindertenprotokolls im Jahr 2018 ein entschiedener Befürworter desselben.
Der Rechtsrahmen
Gesetz Nr. 01/2007 ist das Rahmengesetz zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Es wird durch sektorspezifische Gesetze ergänzt — zu Beschäftigung, Bildung und sozialem Schutz — sowie durch einen ministeriellen Rahmen, der die Grundsätze des Gesetzes in die Praxis umsetzt. Die Verfassung von 2003 (überarbeitet 2015) garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung; sie bildet die Grundlage für Maßnahmen zur positiven Diskriminierung und die Governance-Vertretungsstrukturen, die ein herausgebendes Merkmal des ruandischen Ansatzes sind.
Was Ruandas Modell auszeichnet, ist weniger die Tiefe eines einzelnen Gesetzes als vielmehr die Integration von Behinderung in den Regierungsapparat. Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen ist von der Zellebene aufwärts in die Staatsführung eingebettet, und das Mandat des NCPD besteht darin, zu mobilisieren, zu vertreten und zu koordinieren — nicht als eigenständige bußgeldausstellende Regulierungsbehörde zu fungieren. Die Umsetzung ist ausdrücklich an Vision 2050, die langfristige nationale Entwicklungsstrategie, geknüpft, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Entwicklungsziel versteht.
UN-BRK und das AU-Protokoll
Ruanda hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und ist seit der Verabschiedung des Protokolls der Afrikanischen Union zur Afrikanischen Charta über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2018 ein aktiver Befürworter desselben. Der NCPD koordiniert die Erstellung der UN-BRK-bezogenen Berichterstattung und die Ausrichtung der nationalen Politik an den Vertragspflichten.
Sanktionen und Durchsetzung
Ruandas Durchsetzungsmodell ist koordinationsbasiert und nicht bußgeldbasiert. Der Schutz in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Zugang wird durch Law 01/2007 und die sektorspezifischen Gesetze gewährleistet, und der NCPD zusammen mit den zuständigen Fachministerien ist der Mechanismus, über den die Einhaltung verfolgt wird. Es gibt kein nationales Web-Barrierefreiheitsgesetz; digitale Barrierefreiheitsverpflichtungen befinden sich in der Entstehung. Die Nationale Menschenrechtskommission und die Gerichte bilden das formale Rechtsbehelfsnetz.
Der rote Faden
Ruandas besonderes Merkmal ist die Einbettung von Behindertenvertretung und -koordination in die Staatsstruktur, verknüpft mit der Entwicklungsagenda Vision 2050, anstatt sich auf ein einziges durchsetzungsintensives Gesetz zu stützen. Der Rahmen ist koordinationsbasiert und entwicklungsorientiert; die nächste Phase ist die Kodifizierung spezifischerer Barrierefreiheitspflichten — auch für digitale öffentliche Dienste — im Zuge des wachsenden E-Government-Fußabdrucks des Landes.
Weitere Beiträge von Disability World zur UN-BRK, zur übergreifenden Untersuchung Barrierefreiheitsrechte in Afrika und zu vergleichbaren nationalen Regelungen im Regulierungs-Hub.