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Uganda

Gesetz über Menschen mit Behinderungen, 2020 (PWD Act 2020) · Verabschiedet 2020 · Währung der Sanktionen:UGX

Das Gesetz von 2020 verbietet Behinderungsdiskriminierung und sieht Straftaten, Bußgelder und Rechtsmittel vor; angemessene Vorkehrungen für Arbeitgeber verpflichtend. Durchsetzung über NCD, UHRC und Gerichte; viele Details per Durchführungsverordnung geregelt.

Ugandas Persons with Disabilities Act 2020 ersetzte das ältere Gesetz von 2006 und modernisierte den Rahmen entsprechend den Vorgaben der UN-BRK. Das Gesetz von 2020 aktualisiert die Definition von Behinderung auf das soziale Modell, stärkt die Pflichten zu angemessenen Vorkehrungen für Arbeitgeber und regelt die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt sowie öffentlicher Dienstleistungen durch Durchführungsverordnungen. Es stützt sich auf ein vergleichsweise starkes verfassungsrechtliches Fundament — die Verfassung von 1995 erkennt die Rechte von Menschen mit Behinderungen an und schreibt positive Fördermaßnahmen vor — und Uganda gehört zu den frühen In-Kraft-Ratifizierern des Behindertenprotokolls der Afrikanischen Union.

Das verfassungsrechtliche Fundament

Ugandas Verfassung von 1995 ist hinsichtlich Behinderung vergleichsweise fortschrittlich. Artikel 35 garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf Achtung und Menschenwürde und verpflichtet den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit sie ihr volles geistiges und körperliches Potenzial entfalten können; Artikel 32 schreibt positive Fördermaßnahmen zugunsten marginalisierter Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, vor. Diese Bestimmungen geben dem gesetzlichen Rahmenwerk einen verfassungsrechtlichen Anker und haben die Reservierung von Parlamentssitzen und Sitzen in Gemeinderäten für Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen unterstützt.

Der Persons with Disabilities Act 2020

Das Gesetz von 2020 ersetzte den Persons with Disabilities Act 2006. Seine modernisierenden Merkmale sind die Übernahme der sozialen Modelldefinition von Behinderung entsprechend der UN-BRK, gestärkte Pflichten zu angemessenen Vorkehrungen für Arbeitgeber sowie Regelungen zur Barrierefreiheit der baulichen Umwelt und öffentlicher Dienstleistungen. Wie bei vielen Rahmengesetzen ist ein Großteil der operativen Details — Barrierefreiheitsstandards, Zeitpläne, Kontrollmechanismen — Durchführungsverordnungen überlassen, und das Tempo und der Inhalt dieser Verordnungen ist die entscheidende Umsetzungsfrage.

Sanktionen und Durchsetzung

Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund von Behinderung und sieht Straftatbestände, Bußgelder und Rechtsmittel vor, wobei Pflichten zu angemessenen Vorkehrungen für Arbeitgeber verbindlich sind. Die Durchsetzung erfolgt über drei Kanäle: den National Council for Disability, dessen Mandat das Gesetz von 2020 modernisierte; die Uganda Human Rights Commission, ein verfassungsrechtliches Gremium mit Untersuchungsbefugnissen; und die ordentlichen Gerichte. Es gibt kein nationales Gesetz zur Web-Barrierefreiheit, und Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit sind eher im Entstehen als kodifiziert.

Der rote Faden

Uganda verbindet ein vergleichsweise starkes verfassungsrechtliches Fundament mit einem kürzlich modernisierten Gesetz. Das Gesetz von 2020 bringt die innerstaatliche Definition von Behinderung und die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen in Einklang mit der UN-BRK; die offene Frage ist die Ebene der Durchführungsverordnungen, die bestimmen wird, wie die Barrierefreiheitspflichten tatsächlich spezifiziert und durchgesetzt werden. Dieser regulatorische Aufbau ist die Arbeit der gegenwärtigen Phase.

Weiterlesen bei Disability World: UN CRPD, die umfassende Übersicht Barrierefreiheitsrechte in Afrika sowie die vergleichbaren nationalen Regelungen im Regulations-Hub.