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Senegal

Sénégal

Loi d'orientation sociale relative à la promotion et à la protection des droits des personnes handicapées (2010) (Loi d'orientation sociale 2010) · Verabschiedet 2010 · Währung der Sanktionen:XOF

Die Durchsetzung erfolgt über das federführende Sozialministerium und das Regime der Chancengleichheitskarte, nicht über eine bußgeldorientierte Behörde. Das Gesetz sieht Schutzrechte in Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Zugänglichkeit vor; spezifische Barrierefreiheits-Bußgeldrechtsprechung ist begrenzt.

Senegal verabschiedete 2010 das Loi d'orientation sociale relative à la promotion et à la protection des droits des personnes handicapées — das Gesetz zur sozialen Orientierung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen — (Loi n° 2010-15) und setzte es durch ein Durchführungsdekret von 2012 in Kraft. Das Gesetz ist um die carte d'égalité des chances, eine Chancengleichheitskarte, herum aufgebaut, die ihrem Inhaber definierte Leistungen und Schutzrechte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Transport und soziale Dienstleistungen gewährt. Senegal hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert; das Gesetz von 2010 ist seine wichtigste innerstaatliche Umsetzung.

Das Gesetz zur sozialen Orientierung

Das Gesetz von 2010 ist ein Rahmengesetz: Es legt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den wichtigsten Bereichen — Gesundheit, Bildung, Berufsausbildung, Beschäftigung, Transport und die gebaute Umwelt — fest und errichtet die administrative Infrastruktur für deren Umsetzung. Kernstück ist die carte d'égalité des chances, eine Karte, die an Menschen mit Behinderungen ausgegeben wird und als Zugang zu gesetzlichen Leistungen und Anpassungen dient. Das Gesetz erforderte ein Durchführungsdekret, um operativ zu werden; dieses Dekret folgte 2012, zwei Jahre nach der Verabschiedung — das ist das Datum, ab dem das Regime als praktisch wirksam gelten kann.

Verwaltung und Durchsetzung

Die Umsetzung wird vom zuständigen Ministerium für Soziales geleitet, das die Chancengleichheitskarte verwaltet und die ressortübergreifenden Verpflichtungen des Gesetzes koordiniert. Senegals Modell ist verwaltungs- und leistungsorientiert statt bußgeldorientiert: Das vorherrschende Instrument ist das an die Karte geknüpfte Anspruchssystem, keine Behörde, die Barrierefreiheitsbußgelder verhängt. Wie in anderen Ländern der Region wird die Lücke zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und seiner Umsetzung in der Praxis durch Haushaltsmittel und Verwaltungskapazitäten geprägt; spezifische Rechtsprechung zu Barrierefreiheitsdiskriminierung ist begrenzt.

Digitale Barrierefreiheit

Es gibt kein eigenständiges nationales Gesetz zur Web-Barrierefreiheit. Mit dem Ausbau der E-Government- und digitalen öffentlichen Dienstleistungen Senegals ist digitale Barrierefreiheit eine aufkommende, noch nicht kodifizierte Verpflichtung; WCAG ist noch nicht als verbindlicher Referenzstandard im öffentlichen Sektor verankert, wie es etwa in Südafrika oder Kenia der Fall ist.

Der rote Faden

Senegals Gesetz zur sozialen Orientierung von 2010, das 2012 in Betrieb genommen wurde, ist ein solides Rahmengesetz, das um die Chancengleichheitskarte organisiert ist. Seine Stärke liegt in der Anspruchsarchitektur; seine Grenzen sind die vertrauten regionalen — Verwaltungskapazität, Budget und das Fehlen einer scharf konturierten Durchsetzungsbehörde. Digitale Barrierefreiheit bleibt das nächste Entwicklungsfeld, wenn öffentliche Dienstleistungen ins Internet verlagert werden.

Mehr von Disability World zu UN CRPD, der umfassenderen Untersuchung zu Barrierefreiheitsrechten in Afrika sowie zu vergleichbaren nationalen Regelungen im Rechtsvorschriften-Hub.