Bildbeschreibung: Ein offizielles französisches Regierungsdokument mit dem Marianne-Emblem und einem Siegelstempel auf einem polierten Holzschreibtisch — das bürokratische Symbol des französischen RGAA-Barrierefreiheits-Rahmenwerks.

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Das französische Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité (RGAA — Allgemeines Referenzrahmenwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit) ist die nationale technische Bezugsnorm für digitale Barrierefreiheit in Frankreich. Nunmehr in Version 4.1.2 vorliegend, operationalisiert es Artikel 47 der Loi n° 2005-102 du 11 février 2005 pour l’égalité des droits et des chances (Gesetz vom 11. Februar 2005 über Chancengleichheit und gleiche Rechte) und richtet die Konformität des französischen öffentlichen Sektors an WCAG 2.1 Stufe AA aus. Den breiteren europäischen Kontext bieten der nationale Index der Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit sowie der Leitfaden von Disability World zum European Accessibility Act (EAA).

Zwei Merkmale machen das RGAA unter den europäischen nationalen Rahmenwerken ungewöhnlich. Erstens muss jede verpflichtete Stelle auf der Startseite des betreffenden Dienstes eine jährliche déclaration d’accessibilité (Erklärung zur Barrierefreiheit) veröffentlichen, die auf einem dokumentierten Selbst-Audit und einem mehrjährigen schéma pluriannuel (Mehrjahresfahrplan) beruht. Zweitens strahlt die rechtliche Pflicht, obwohl sie formal den öffentlichen Sektor bindet, über die öffentliche Beschaffung in private Verträge aus: Jeder Anbieter, der dem französischen Staat einen verpflichteten digitalen Dienst verkauft, muss das RGAA de facto einhalten. Mit Inkrafttreten der Loi du 9 mars 2023 portant diverses dispositions d’adaptation au droit de l’Union européenne (BFSG, der französischen Umsetzung des EAA) am 28. Juni 2025 erstreckt sich die Pflicht nun auch auf eine definierte Gruppe privater Dienste. Dieser Überblick erläutert, was das RGAA ist, wen es verpflichtet, wie es durchgesetzt wird und wie das Bild im Jahr 2026 aussieht.

Zweck und Anwendungsbereich

Das RGAA ist ein technisches Referenzrahmenwerk, das von der Direction interministérielle du numérique (DINUM) — der interministeriellen Digitalbehörde im Büro des Premierministers — gepflegt wird und die WCAG-Erfolgskriterien in eine strukturierte französischsprachige Audit-Methodik überführt. Es ist nicht selbst die Quelle der rechtlichen Verpflichtung: Diese ergibt sich aus Artikel 47 des Gesetzes von 2005, konkretisiert durch das Dekret n° 2019-768 du 24 juillet 2019 und den Durchführungs-arrêté vom 20. September 2019 (überarbeitet 2020 und 2023). Das RGAA ist das Dokument, das diese Instrumente per Verweis als Konformitätsmaßstab einbeziehen.

Version 4 des RGAA, 2019 veröffentlicht und durch Punktversionen bis zur Version 4.1.2 im Jahr 2023 aktualisiert, hat das Rahmenwerk um WCAG 2.1 Stufe AA herum neu strukturiert. Es enthält 106 Tests, gegliedert nach 13 thematischen Kriterien — Bilder, Rahmen, Farben, Multimedia, Tabellen, Links, Skripte, Pflichtangaben, Informationsstruktur, Informationspräsentation, Formulare, Navigation und Konsultation. Jeder Test ist einem oder mehreren WCAG-Erfolgskriterien zugeordnet und mit einer festgelegten Audit-Methode verknüpft: was geprüft werden muss, mit welcher assistiven Technologie und wie das Ergebnis als konform, nicht konform oder nicht anwendbar festzuhalten ist.

Wer ist verpflichtet

Die Verpflichtung aus Artikel 47 des Gesetzes von 2005, geändert durch die Loi n° 2016-1321 du 7 octobre 2016 pour une République numérique (Gesetz für eine digitale Republik), erstreckt sich auf:

  • Öffentliche Stellen — Zentralregierung, Gebietskörperschaften (Regionen, Departements, Gemeinden), öffentliche Krankenhäuser, staatliche Hochschulen und öffentliche Verwaltungseinrichtungen.
  • Dem öffentlichen Recht unterliegende Einrichtungen — Stellen, die, obwohl nicht streng zur Verwaltung gehörend, öffentlich finanziert oder kontrolliert werden, wie Sozialversicherungsträger und bestimmte nationale Behörden.
  • Private Organisationen mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag — Betreiber des öffentlichen Verkehrs, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und bestimmte Konzessionäre delegierter Dienste.
  • Private Stellen oberhalb der Umsatzschwelle — Privatunternehmen mit einem Umsatz in Frankreich von über 250 Mio. EUR in den drei letzten Geschäftsjahren, eingeführt durch die Loi pour la liberté de choisir son avenir professionnel von 2018 (Berufsfreiheitsgesetz) und konkretisiert im Dekret von 2019.

Die Schwelle von 250 Mio. EUR ist die Brücke, die ausländische Beobachter überrascht: Das RGAA wird häufig als „Rahmenwerk des öffentlichen Sektors“ beschrieben, erfasst in der Praxis aber auch große Privatunternehmen, die in Frankreich tätig sind — Banken, Telekommunikationsanbieter, Einzelhändler, Energieversorger — unabhängig vom EAA. Mit dem Inkrafttreten der BFSG-Umsetzung im Jahr 2025 wurde der Anwendungsbereich weiter ausgedehnt und erfasst nun bestimmte verbraucherorientierte private Dienste unabhängig vom Umsatz.

Kernregelungen: die Audit-Pflicht

Was das RGAA von einem unverbindlichen Referenzstandard unterscheidet, ist die operative Compliance-Architektur, die in das Dekret von 2019 und den arrêté eingeschrieben ist. Jede verpflichtete Stelle muss vier Maßnahmen in einem rollierenden Jahreszyklus ergreifen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstens ist für jeden betroffenen digitalen Dienst — Website, mobile Anwendung, Intranet, Extranet und vom Publikum genutztes Back-Office-System — eine déclaration d’accessibilité (Erklärung zur Barrierefreiheit) zu veröffentlichen, die von der Startseite aus zugänglich ist. Die Erklärung muss der Mustervorlage im arrêté folgen: erklärter Konformitätsstand (vollständig / teilweise / nicht konform), Konformitätsrate als Prozentsatz bestandener RGAA-Tests, Liste nicht zugänglicher Inhalte mit Begründungen, Audit-Methode und -Datum sowie Kontaktmöglichkeiten für Nutzer, um Barrierefreiheitsprobleme zu melden und Alternativen anzufordern.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die „vollständige Konformität“ behauptet, muss auf einem Audit beruhen, das von einem externen oder qualifizierten internen Prüfer anhand der vollständigen RGAA-Matrix mit 106 Tests durchgeführt wurde. „Teilweise konform“ setzt das Audit und eine Konformitätsrate von mindestens 50 Prozent der anwendbaren Tests voraus. Unterhalb von 50 Prozent muss der Dienst als „nicht konform“ deklariert werden — eine Angabe, die angesichts der Aufmerksamkeit von Presse und Datenschutzbeauftragten seit 2026 zunehmend unangenehm ist, öffentlich angezeigt zu werden.

Der Mehrjahresfahrplan

Zweitens muss jede verpflichtete Stelle einen schéma pluriannuel de mise en accessibilité — einen dreijährigen Barrierefreiheits-Fahrplan — sowie einen daraus abgeleiteten Jahres-Aktionsplan veröffentlichen. Beide Dokumente sind öffentlich. Der Fahrplan benennt die betroffenen Dienste, das zugewiesene Budget, die Governance-Regelungen (den namentlich genannten Barrierefreiheitsbeauftragten) und die Meilensteine; der Aktionsplan listet die für das Jahr geplanten konkreten Behebungsmaßnahmen auf. DINUM veröffentlicht den eigenen Fahrplan als Praxisbeispiel; die Agence nationale de la cohésion des territoires (Anct) unterstützt kleinere Gebietskörperschaften bei der Erstellung.

Nutzer-Feedback und Ombudsmann-Rechtsbehelf

Drittens muss jede Erklärung zur Barrierefreiheit den Nutzern einen Feedback-Kanal bieten und den Weg zum Défenseur des droits — dem französischen Ombudsmann — erläutern, falls keine zufriedenstellende Antwort erfolgt. Der Défenseur des droits behandelt seit 2019 Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit als eigenständige Kategorie; seine Jahresberichte nennen verpflichtete Stellen, bei denen Verstöße festgestellt wurden. Obwohl die Empfehlungen des Ombudsmanns nicht bindend sind, werden sie öffentlich bekannt gemacht und haben bei mehreren großen Migrationen öffentlicher Dienste Wirkung gezeigt.

Pflichtschulungen

Viertens verpflichtet das Dekret von 2019 betroffene Stellen zur Schulung von Mitarbeitern, die digitale Inhalte entwerfen, entwickeln oder veröffentlichen. Die Schulungsstunden sind nicht vorgeschrieben, aber der schéma pluriannuel muss die geschulten Mitarbeiter und die eingesetzten Anbieter benennen. Die Design Gouv-Richtlinien von DINUM und der vom staatlichen Fortbildungsträger gepflegte Kurskatalog Accessibilité numérique sind die De-facto-Referenzangebote; private Hochschulen und Bootcamps mit RGAA-konformen Lehrplänen haben sich seit 2022 stark verbreitet.

Zeitliche Entwicklung: wie das RGAA zur Version 4.1.2 wurde

  • 11. Februar 2005 — Artikel 47 des loi pour l’égalité des droits et des chances begründet den Grundsatz, dass öffentliche Online-Dienste barrierefrei sein müssen.
  • 2009 — RGAA Version 1 veröffentlicht. Basierend auf WCAG 1.0; von Datenschutzbeauftragten sofort als zu anbieterfreundlich kritisiert.
  • 2014 — RGAA Version 2 auf WCAG 2.0 Stufe AA abgestimmt.
  • 7. Oktober 2016Loi pour une République numérique weitet die Pflicht auf Online-Dienste des öffentlichen Sektors aus und führt die Umsatzschwelle für private Unternehmen ein (damals 250 Mio. EUR).
  • 2017 — RGAA Version 3.2017 veröffentlicht; erste Version mit einem Audit-Raster für die routinemäßige Selbstbewertung.
  • 2019 — Dekret Nr. 2019-768 vom 24. Juli 2019 und der Durchführungs-arrêté vom 20. September 2019 legen die operativen Pflichten fest — Erklärung zur Barrierefreiheit, schéma pluriannuel, Jahresplan, Schulungen. Im selben Jahr wird RGAA Version 4 veröffentlicht, ausgerichtet an WCAG 2.1 AA und den Anforderungen der Web-Barrierefreiheits-Richtlinie (2016/2102).
  • 2020–2023 — Punktversionen 4.0, 4.1, 4.1.1 und 4.1.2 verfeinern die Audit-Methodik, erweitern die Abdeckung für mobile Anwendungen und klären die Bewertungsregeln.
  • 9. März 2023Loi portant diverses dispositions d’adaptation au droit de l’Union européenne (BFSG) setzt den European Accessibility Act in französisches Recht um.
  • 28. Juni 2025 — BFSG-Regelungen für private verbraucherorientierte Dienste treten in Kraft, entsprechend dem EU-weiten Geltungsbeginn des EAA.
  • 2026 — erstes vollständiges Berichtsjahr unter dem erweiterten Anwendungsbereich; der ARCOM-Transparenzbericht enthält erstmals Konformitätsdaten zu privatwirtschaftlichen Diensten.

Durchsetzung: ARCOM, DGCCRF und der Défenseur des droits

Die Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit in Frankreich erfolgt durch drei Behörden mit sich überschneidenden, aber unterschiedlichen Zuständigkeiten. Zu verstehen, welche Behörde was tut, ist der Unterschied zwischen einer formalen Compliance-Haltung und einer belastbaren.

ARCOM — die Plattformaufsicht mit dem Barrierefreiheits-Mandat

Die Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (ARCOM) — 2022 durch die Fusion des Rundfunkregulators CSA und der Online-Inhaltsbehörde HADOPI gegründet — hat die Zuständigkeit für die Überwachung der digitalen Barrierefreiheit des öffentlichen Sektors und großer privater Anbieter nach Artikel 47 übernommen. ARCOM veröffentlicht periodisch einen rapport sur l’application de l’article 47, in dem verpflichtete Stellen, ihre erklärten Konformitätsraten und die Stellen benannt werden, die überhaupt keine Erklärung auf der Startseite veröffentlicht haben. Der Bericht für 2025 erfasste rund 4.800 in den Anwendungsbereich fallende Organisationen; etwa ein Drittel hatte keine Erklärung zur Barrierefreiheit in der vorgeschriebenen Form auf der Startseite.

ARCOM hat seit 2020 die Befugnis, Bußgelder von bis zu 50.000 EUR je Dienst für das Fehlen einer gesetzeskonformen Erklärung zur Barrierefreiheit, für das Fehlen eines schéma pluriannuel oder für die Veröffentlichung einer Erklärung, die den Konformitätsstand wesentlich falsch darstellt, zu verhängen. Der Bußgeldrahmen wurde durch die Reform von 2023 von 25.000 EUR angehoben und verdoppelt sich bei wiederholtem Verstoß. Bis 2026 hat ARCOM mehr als zwei Dutzend Bußgelder verhängt, fast ausschließlich gegen privatwirtschaftliche Stellen oberhalb der Umsatzschwelle; Bußgelder gegen öffentliche Stellen sind selten, und Reputationsdruck tut hier die Arbeit.

DGCCRF — Verbraucherschutzdurchsetzung auf der privaten Seite

Die Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) — die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde im Wirtschaftsministerium — ist zuständig für die Durchsetzung gegenüber privaten Verbraucherdiensten, die durch das BFSG in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden. Während ARCOM die Pflicht nach Artikel 47 als solche kontrolliert, überwacht die DGCCRF die aus dem EAA abgeleiteten Pflichten für E-Commerce, Bankdienstleistungen, Transporttickets, E-Books und die anderen in Anhang I der Richtlinie 2019/882 genannten Kategorien. DGCCRF-Beamte haben Inspektionsbefugnisse, können Bußgelder von bis zu 75.000 EUR für juristische Personen verhängen und leiten besonders schwere Fälle an die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Aufteilung ist bedeutsam, da die Website eines großen französischen Einzelhändlers gleichzeitig dem Anwendungsbereich von ARCOM (250-Mio.-EUR-Schwelle) und dem der DGCCRF als Verbraucher-E-Commerce-Dienst gemäß BFSG unterfällt. Beide Behörden können handeln; in der Praxis hat DINUM eine Absichtserklärung koordiniert, die klärt, wer welche Akte federführend bearbeitet.

Der Défenseur des droits — Einzelbeschwerden

Der Défenseur des droits bearbeitet Individualbeschwerden von Nutzern, denen der Zugang zu einem verpflichteten Dienst verwehrt wird. Die Empfehlungen der Institution sind nicht bindend, werden aber öffentlich bekannt gemacht; in wiederholten Fällen hat der Ombudsmann Akten zur Nachverfolgung an ARCOM weitergeleitet. Der Jahresbericht 2024 verzeichnete mehr als 1.600 Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit — den höchsten Jahreswert seit Einführung der Kategorie.

Wie das RGAA in private Verträge ausstrahlt

Die Reichweite des RGAA über seinen formalen Anwendungsbereich hinaus ist weitgehend eine Funktion der französischen öffentlichen Beschaffung. Artikel L2112-2 des Code de la commande publique (Vergabegesetzbuch) und die vom Bercy-Ministerium veröffentlichten Standard-cahier des clauses administratives générales-Vorlagen (CCAG) verpflichten öffentliche Auftraggeber, Barrierefreiheitsanforderungen in die technischen Spezifikationen für digitale Dienste einzubeziehen. In der Praxis enthält jede Ausschreibung von Staat, Region, Departement, Gemeinde, Krankenhaus, Hochschule oder öffentlicher Einrichtung für eine Website, eine Anwendung, ein CMS, ein Kundenmanagementsystem oder ein Intranet eine RGAA-Konformitätsklausel.

Für Anbieter hat das direkte Konsequenzen. Ein SaaS-Unternehmen, das eine Ticketing-Plattform für den öffentlichen Sektor verkauft, muss bei Vertragsabschluss die RGAA-Konformität nachweisen, eine jährliche Audit-Pflicht in die SLA einbetten und liquidierte Schadensersatzklauseln für Nicht-Konformität akzeptieren. Eine Beratung, die an einem Website-Redesign mitbietet, muss das Projekt mit Entwicklern besetzen, die gegen die RGAA-Matrix geschult wurden. Ein Design-System, das das RGAA-13-Themen-Testraster nicht besteht, gewinnt keine Aufträge im französischen öffentlichen Sektor. Der geografische und sektorale Fußabdruck des Rahmenwerks ist damit erheblich größer als die rechtliche Pflicht vermuten lässt — und ein Grund, warum französische Barrierefreiheits-Ingenieursunternehmen ausgereifte Beratungspraxen rund um RGAA-Audits aufgebaut haben.

Die EAA-Erweiterung: ab 2025

Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882 — Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit) wurde durch das BFSG vom 9. März 2023 in französisches Recht umgesetzt; die Durchführungsdekrete wurden später im Jahr 2023 erlassen. Die Anwendung begann am 28. Juni 2025, entsprechend dem EU-weiten Datum. Die Umsetzung ersetzt das RGAA nicht; sie tritt neben es. Das RGAA bleibt der Audit-Maßstab für öffentliche Dienste und für große private Dienste, die bereits in den Anwendungsbereich von Artikel 47 fallen. Das BFSG erstreckt eine parallele Pflicht auf eine definierte Liste verbraucherorientierter privater Dienste — E-Commerce, Privatkundenbanking und Verbraucherkredite, E-Books und dedizierte Lesesoftware, elektronische Kommunikationsdienste, Zugangsdienste für audiovisuelle Mediendienste, Transport-Tickets und -Informationen sowie Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals — unabhängig von der Unternehmensgröße, vorbehaltlich der EU-harmonisierten Kleinstunternehmensausnahme.

Für diese privaten Dienste wird die Konformität anhand der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 gemessen, die ihrerseits WCAG 2.1 AA für Web und Mobilgeräte einbezieht. Der praktische Konformitätsinhalt ist also derselbe wie beim RGAA — doch das Rechtsinstrument, die zuständige Durchsetzungsbehörde (DGCCRF statt ARCOM) und die Dokumentationsvorlage unterscheiden sich. Viele französische privatwirtschaftliche Anbieter, die für öffentliche Aufträge bereits RGAA-konform waren, haben 2024 und 2025 genutzt, um dasselbe Audit-Programm auf ihre Verbraucherprodukte auszuweiten — in der nachvollziehbaren Überlegung, dass ein einzelnes Compliance-Regime günstiger ist als zwei parallele.

Praktische Konsequenzen: was für 2026 vorzubereiten ist

Für Organisationen, die neu in den Anwendungsbereich gefallen sind — insbesondere mittelgroße französische Privatdienste in den BFSG-Kategorien — lässt sich der operative Aufwand in vier Arbeitsstränge gliedern. Keiner davon ist neuartig; alle sind zeitlich unerbittlich.

  • Das Audit durchführen. Ob gegen das RGAA-13-Themen-Testraster (öffentlicher Sektor und große Private) oder EN 301 549 (BFSG-private Dienste): Das Audit muss dokumentiert, datiert und von einem identifizierbaren Prüfer unterzeichnet sein. Selbst-Audits sind zulässig, aber ein Drittanbieter-Audit hat erheblich mehr Gewicht, wenn ARCOM oder DGCCRF die veröffentlichte Erklärung später anfechten.
  • Die Erklärung veröffentlichen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss auf der Startseite jedes betroffenen Dienstes stehen, der offiziellen Vorlage entsprechen und mindestens jährlich aktualisiert werden. Eine fehlende oder nicht gesetzeskonforme Erklärung ist die Pflichtverletzung, die ARCOM am häufigsten ahndet — leichter zu erkennen, leichter zu beweisen, leichter zu ahnden als inhaltliche WCAG-Verstöße.
  • Den schéma pluriannuel erstellen. Öffentliche Stellen haben eine Dreijahres-Fahrplan-Pflicht. Private Stellen unter dem BFSG haben keine entsprechende formale Pflicht, aber die meisten großen Anbieter veröffentlichen freiwillige Fahrpläne, um Beschaffungsrisiken und die Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte zu managen.
  • Schulen und einen Beauftragten benennen. Jede verpflichtete Stelle muss ihre Design-, Entwicklungs- und Redaktionsmitarbeiter schulen und einen Barrierefreiheitsbeauftragten benennen. Die Kontaktdaten des Beauftragten gehören in die Erklärung zur Barrierefreiheit; das Schulungsprogramm gehört in den schéma pluriannuel.

Fazit: ein nationales Rahmenwerk mit EU-geformten Rändern

Einundzwanzig Jahre nach dem Gesetz von 2005, das den Grundsatz aufstellte, ist das RGAA zu einem der operativ spezifischsten nationalen Rahmenwerke für digitale Barrierefreiheit in Europa geworden — eine 106-Test-Audit-Methodik, eine obligatorische jährliche Selbstbewertung, eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Dreijahres-Fahrplan, namentlich genannte Beauftragte, Pflichtschulungen und zwei Regulierungsbehörden (ARCOM und DGCCRF) mit Bußgeldbefugnissen. Das Rahmenwerk ist nicht lautstark, aber dicht; und durch die öffentliche Beschaffung prägt es einen erheblich größeren kommerziellen Fußabdruck als sein formaler Anwendungsbereich vermuten lässt.

Die interessante Frage für den Rest des Jahrzehnts lautet, ob das RGAA und der EAA in ein klares Zwei-Spur-Regime einmünden — RGAA für den öffentlichen Sektor und den großen vorbestehenden privaten Anwendungsbereich, EN 301 549 plus BFSG für die neuen privaten Verbraucherdienste — oder ob DINUM schließlich ein RGAA der fünften Generation veröffentlicht, das die EAA-Matrix in sich aufnimmt und betroffenen Organisationen ein einziges französischsprachiges Rahmenwerk bietet. Die RGAA-Konsultation von 2024 deutete Letzteres an. Derzeit sollten Organisationen, die in Frankreich tätig sind, von der Geltung beider Regime ausgehen und ihr Compliance-Programm nach dem weitreichenderen der beiden ausrichten. Zur Vertiefung empfiehlt sich der Leitfaden von Disability World zum European Accessibility Act sowie der nationale Index der Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit.