BFG / BFSG / BITV
Auch: BGG, Behindertengleichstellungsgesetz, BITV, Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BFSG, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Deutschlands Barrierefreiheits-Rechtsrahmen — das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz), die BITV (Web- und IT-Barrierefreiheitsverordnung) und das BFSG (deutsche Umsetzung des EAA).
Das deutsche Recht zur Barrierefreiheit verteilt sich auf drei zusammenhängende Gesetze. Die Abkürzungen sind dicht — sie klar auseinanderzuhalten ist die halbe Miete.
BGG — Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, ursprünglich 2002, seitdem mehrfach überarbeitet) ist das grundlegende deutsche Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Es gilt für Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene. Das BGG begründet das Recht auf barrierefreien Zugang zu Informationen und verpflichtet Bundesbehörden, ihre Leistungen barrierefrei anzubieten.
Das BGG ist die gesetzliche Grundlage der:
BITV — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ist die Ausführungsverordnung zum BGG, die für Bundes-IT, Websites und mobile Apps festlegt, was „barrierefrei“ technisch bedeutet. Die aktuelle Fassung, BITV 2.0, verweist auf EN 301 549, die ihrerseits für Webinhalte auf WCAG 2.1 Level AA Bezug nimmt.
Die BITV gilt unmittelbar für Bundesbehörden. Die 16 Bundesländer haben jeweils eigene Verordnungen — in der Regel als LBGG + LBVO oder ähnlich bezeichnet — die Landes- und Kommunalbehörden erfassen. Diese Länderregelungen sind inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der BITV, jedoch in Landesrecht umgesetzt.
BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (verabschiedet 2021, in Kraft ab 28. Juni 2025) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit). Das BFSG erstreckt Barrierefreiheitspflichten auf private Unternehmen für die im EAA definierten Produkt- und Dienstleistungskategorien — E-Commerce, Banking, E-Books, Verkehr, Verbrauchergeräte.
Durchsetzung und Bußgelder
- BGG/BITV — die Durchsetzung erfolgt über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie über Beschwerden bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
- BFSG — Artikel 38 sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € je Verstoß bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vor. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der jeweiligen Bundesländer.
In der Praxis hat das Inkrafttreten des BFSG das Thema Barrierefreiheits-Konformität in Deutschland erheblich aufgewertet. Vor Mitte 2025 war die Barrierefreiheit im privaten Sektor weitgehend ungeregelt; seitdem unterliegt jede verbraucherorientierte Online-Dienstleistung in einer EAA-Kategorie auf dem deutschen Markt einem echten Durchsetzungsregime.
Welches Gesetz gilt?
Drei schnelle Tests:
- Website oder App einer Bundesbehörde? BGG + BITV.
- Website oder App einer Landes- oder Kommunalbehörde in Deutschland? Länderentsprechung der BITV.
- Privates Verbraucherprodukt oder -dienstleistung in einer EAA-Kategorie? BFSG (also EAA in der deutschen Umsetzung).
Für US-amerikanische und britische Unternehmen, die digitale Produkte in Deutschland vertreiben, ist das BFSG die maßgebliche Rechtsebene. Der technische Standard — EN 301 549, das heißt WCAG 2.1 AA — ist über alle drei Gesetze hinweg identisch, sodass ein wirklich WCAG 2.1 AA-konformes Produkt die technischen Mindestanforderungen in jeder deutschen Rechtszuständigkeit erfüllt.